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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Bad Saulgau ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt. Als Vollstreckungsgericht ist es neben dem seit 2013 eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht noch zuständig für einen Teil der mit Vollstreckungssachen zusammenhängenden Tätigkeiten, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Link öffnet neues Fenster Gerichtsbezirk hat. Nährere Angaben zur Aufgabenverteilung zwischen dem 'zentralen Vollstreckungsgericht' beim Amtsgericht Karlsruhe und dem noch beim Amtsgericht Bad Saulgau verbliebenen 'dezentralen Vollstreckungsgericht' finden sie auf der homepage des Link öffnet neues Fenster Amtsgericht Karlsruhe. Weiter ist das Amtsgericht Bad Saulgau als Nachlassgericht zuständig, wenn der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Link öffnet neues Fenster Bezirk des Amtsgerichts Bad Saulgau hatte.

Bitte beachten: Für Jugendschöffengerichtssachen, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen gilt die besondere Zuständigkeit des  Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Ravensburg. Für das Landwirtschaftsgericht ist das Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Biberach zuständig. Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister ist beim  Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Ulm -Registergericht- zentralisiert. Für Grundbuchsachen ist das Link öffnet neues Fenster Grundbuchamt Ravensburg zuständig.

Für Mahnverfahren (maschinelle Bearbeitung) ist das Link öffnet neues Fenster Amtsgericht Stuttgart -Mahnabteilung- als zentrales Mahngericht zuständig.

Örtliche Zuständigkeit von Gerichten suchen über die bundesweite Datenbank Link öffnet neues Fenster Gerichtssuche bzw. Gerichtsadressen.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik Interner Link  "Aufgaben und Verfahren".

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